Für all diejenigen die unserer Planung – trotz Corona – Kulturveranstaltungen durchzuführen, skeptisch gegenüber stehen…
Ja, auch wir haben lange überlegt wie dies in den verfügbaren Räumlichkeiten unter der Einhaltung der notwendigen Hygiene- und Abstandregeln umsetzbar wäre.
Ergebnis: Geht nicht! Nicht im Gebäude des Rebstock Garden, wo sonst unsere Veranstaltungen stattfinden…

Die Idee:
Erweiterung der verfügbaren Fläche mit einem Zelt, welches mit Heizstrahler ausgestattet ist.

Der Plan

Die Umsetzung

Fast fertig – Bis zu unserem Konzert am 24.10. steht alles – Versprochen!

 

Die Regeln:

  • Mit Betreten des Rebstock Garden versichert der/die Konzertbesucher:in sich in den zurückliegenden 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet aufgehalten zu haben und keinen Kontakt zu mit Covid 19-infizierten Personen gehabt zu haben.  Zudem werden Personen mit Erkältungssymptomen gebeten, nicht am Konzert teilzunehmen.
  • Es besteht Maskenpflicht auf dem Weg an die Theke, auf dem Weg zur Toilette und zurück, sowie beim Anstehen am Einlass.  Am Platz kann die Maske während des Konzertes abgenommen werden.
  • Mindestabstand einhalten, auch beim eventuellen „Schlange stehen“ vor dem Konzert sowie Anstehen an Theke und WC.
  • Wir erfassen vor dem Konzert Namen, Mailadresse und Telefonnummer aller Konzertbesucher (Kontaktpersonennachverfolgung).
  • Die Händehygiene ist möglich durch Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich, im Thekenbereich, vor und in den Sanitäreinrichtungen.
  • Jeder Gast hat einen Sitzplatz, den er zugeteilt bekommt. Ein Wechsel des Sitzplatzes ist nicht möglich. Die Stühle müssen am Platz bleiben und dürfen nicht verstellt werden. Alle Konzerte bei uns sind vollbestuhlt.


Ein wichtiger Hinweis, besonders relevant für die Rauchenden:
Wir müssen “Gegenverkehr” im Eingangsbereich zum Zelt unterbinden – bitte achtet hier auf die entsprechenden Abstände.

Zur Sicherheit aller Beteiligten bitten wir eindringlich darum, diese Regeln zu befolgen. Diskussionen um Sinn oder Unsinn dieser Regelungen sind zwecklos, weil sie uns derzeit so gesetzlich vorgegeben sind.
Bei Zuwiderhandlungen wird der Gastgeber vom Hausrecht Gebrauch machen.

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